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   BFH, 13.02.1969 - V R 92/68   

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https://dejure.org/1969,1484
BFH, 13.02.1969 - V R 92/68 (https://dejure.org/1969,1484)
BFH, Entscheidung vom 13.02.1969 - V R 92/68 (https://dejure.org/1969,1484)
BFH, Entscheidung vom 13. Februar 1969 - V R 92/68 (https://dejure.org/1969,1484)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erzielung von Einnahmen - Nachhaltige Tätigkeit - Gleichartige Handlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 95, 21
  • DB 1969, 689
  • BStBl II 1969, 282
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.06.1954 - V 262/53 U

    Begriffsmerkmal der nachhaltigen Tätigkeit im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit -

    Auszug aus BFH, 13.02.1969 - V R 92/68
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung im Urteil V 262/53 U vom 3. Juni 1954 (BFH 59, 75, BStBl III 1954, 238) fest, daß eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG 1951 gegeben ist, wenn unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhältnisses tatsächlich mehrere gleichartige Handlungen vorgenommen werden.

    Wie der Senat im Urteil V 262/53 U vom 3. Juni 1954 (BFH 59, 75, BStBl III 1954, 238) entschieden hat, ist eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen und damit eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG 1951 stets schon dann gegeben, wenn unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhältnisses tatsächlich, d. h. nach dem äußeren Sachverhalt, mehrere gleichartige Handlungen vorgenommen werden.

    Der Senat sieht sich nicht veranlaßt, auf Grund der Darlegungen des Steuerpflichtigen seine bisherige Rechtsprechung im Urteil V 262/53 U vom 3. Juni 1954 (a. a. O.) für das Gebiet der Umsatzsteuer aufzugeben.

  • BFH, 10.03.1966 - V 200/62

    Ein als Schadenssachbearbeiter im Innendienst einer Versicherungsgesellschaft

    Auszug aus BFH, 13.02.1969 - V R 92/68
    Diese Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urteil des BFH V 200/62 vom 10. März 1966, BFH 85, 557), nach der ein Angestellter neben der Arbeitnehmertätigkeit auch selbständig tätig sein kann.
  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

    - Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhältnisses (vgl. für die Parzellierung und Baureifmachung eines Grundstücks BFH-Urteil vom 13. Februar 1969 V R 92/68, BFHE 95, 21, BStBl II 1969, 282, und für die Veräußerung von Haushaltsgegenständen BFH-Urteil vom 3. Juni 1954 V 262/53 U, BFHE 59, 75, BStBl III 1954, 238).
  • BFH, 21.08.1985 - I R 60/80

    Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines

    Deshalb kommt es auf eine Wiederholungsabsicht nicht an, wenn "unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben Verhältnisses tatsächlich, d.h. nach dem äußeren Sachverhalt, mehrere aufeinanderfolgende gleichartige Handlungen vorgenommen werden (vgl. BFH-Urteile vom 3. Juni 1954 V 262/53 U, BFHE 59, 75 (76), BStBl III 1954, 238, und vom 13. Februar 1969 V R 92/68, BFHE 95, 21 (22), BStBl II 1969, 282; ebenso Hartmann/Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer), 6. Aufl., § 2 Tz. 277; Plückebaum/Malitzky, a.a.O., Rdnr. 52/1)".

    Eine einmalige Tätigkeit kann aber nachhaltig sein, wenn sie in dem für das Merkmal nachhaltig erforderlichen Willen ausgeübt wird, sie (bei sich bietender Gelegenheit) zu wiederholen (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1962 V 293/59 U, BFHE 74, 715, 716, 717, BStBl III 1962, 264), und wenn sie sich auf andere Weise als durch die tatsächliche Wiederholung objektiv als nachhaltig darstellt (vgl. Urteil in BFHE 122, 462, 464, BStBl II 1977, 728), oder wenn aus den Umständen auf den Willen des Handelnden zu schließen ist, das Geschäft bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen (Urteil in BFHE 95, 21, 22, BStBl II 1969, 282).

  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

    Eine einmalige Tätigkeit kann aber ausnahmsweise dann eine nachhaltige sein, wenn sie mit dem für das Merkmal nachhaltig erforderlichen Willen ausgeübt wird, sie (bei sich bietender Gelegenheit) zu wiederholen (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1962 V 293/59 U, BFHE 74, 715, 716, 717, BStBl III 1962, 264), oder wenn sie sich auf andere Weise als durch die tatsächliche Wiederholung objektiv als nachhaltig darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1977 IV R 98/73, BFHE 122, 462, 464, BStBl II 1977, 728), oder wenn aus den Umständen des Einzelfalles auf den Willen des Handelnden zu schließen ist, das Geschäft bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 1969 V R 92/68, BFHE 95, 21, 22, BStBl II 1969, 282).
  • BFH, 16.07.1987 - X R 48/82

    Münzsammler in der Regel kein Unternehmer

    Er sei nachhaltig tätig geworden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Juni 1954 V 262/53 U, BFHE 59, 75, BStBl III 1954, 238; vom 30. Oktober 1962 V 90/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1963, 188; vom 13. Februar 1969 V R 92/68, BFHE 95, 21, BStBl II 1969, 282).
  • BFH, 15.07.1986 - VIII R 289/81

    Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit - Erzielung von Einkünften aus

    Liegen eine Mehrzahl gleichartiger Einzelhandlungen vor, so ist nach den BFH-Urteilen vom 3. Juni 1954 V 262/53 U (BFHE 59, 75, BStBl III 1954, 238) und vom 13. Februar 1969 V R 92/68 (BFHE 95, 21, BStBl II 1969, 282) eine Wiederholungsabsicht nicht erforderlich, wenn die mehreren Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheiten oder desselben dauernden Verhältnisses vorgenommen werden.

    Mehrere Anschaffungsgeschäfte können auch nicht als mehrere gleichartige Handlungen im Sinne der Urteile in BFHE 59, 75, BStBl III 1954, 238 und in BFHE 95, 21, BStBl II 1969, 282 angesehen werden, die unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhältnisses vorgenommen werden; denn beide Entscheidungen beziehen sich nur auf Geschäfte, durch die Wirtschaftsgüter oder Leistungen gegen Entgelt weggegeben werden, also nur auf Fälle, in denen die mehreren Handlungen in Veräußerungsgeschäften, Werkverträgen, Werklieferungsverträgen oder ähnlichen Verträgen bestehen.

  • BFH, 12.10.1989 - IV R 141/88

    Sachkundenachweis um die Gewerbesteuerpflicht zu umgehen

    Auf die Wiederholungsabsicht kommt es nicht an, wenn unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhältnisses tatsächlich mehrere gleichartige Handlungen vorgenommen werden (BFH-Urteil vom 13. Februar 1969 V R 92/68, BFHE 95, 21, BStBl II 1969, 282).

    Im Urteil in BFHE 95, 21, BStBl II 1969, 282 wurde die Tätigkeit des Angestellten eines Immobiliengeschäfts, der es übernommen hatte, für einen Bauern dessen Hof in Einzelparzellen zu veräußern, als nachhaltig angesehen.

  • FG München, 04.06.2002 - 13 K 2365/01

    Zum "Bild" des Gewerbebetreibenden; Nachweis der Nachhaltigkeit; Einkommensteuer

    Im Urteil vom 13. Februar 1969 V R 92/98 (BFHE 95, 25, BStBl II 1969, 282) wertete der BFH die 100 tatsächlich vorgenommenen gleichartigen Verkaufshandlungen zu Recht als nachhaltig.
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